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Themen in diesem Newsletter:
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Care-Arbeit im Lebenslauf - Kompetenz statt Lücke!
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Neben ihrem gesellschaftlichen Beitrag - der nicht ganz unwesentlich ist, da ohne unbezahlte Fürsorge- und Pflegearbeit die Wirtschaft zusammenbrechen würde - entwickeln Eltern und pflegende Angehörige durch ihre (weitgehend unbezahlte) Care-Arbeit zahlreiche neue Fähigkeiten. Jede Person, die sich aktuell oder in der Vergangenheit um Angehörige gekümmert hat, kennt die Herausforderungen: Motivieren, Trösten, Zuhören, Organisieren, Kochen - die Liste ist lang. Eltern und pflegende Angehörige entwickeln im Rahmen ihrer Care-Arbeit eine Vielzahl von Kompetenzen, die in unterschiedlichen Bereichen von großem Wert sind. Auch im Arbeitskontext.
Doch im Lebenslauf bleiben Lücken aufgrund von Sorgearbeit aus Angst vor negativen Reaktionen häufig unerwähnt. Auch Beschäftigte neigen mitunter dazu, private Fürsorgeaufgaben nicht zu erwähnen, um berufliche Nachteile zu vermeiden.
Die Initiative "Unpaid Care Work", ein fiktives Unternehmen auf LinkedIn, setzt sich genau dafür ein. Ihr Ziel ist es, die unsichtbare Arbeit von Eltern und pflegenden Angehörigen sichtbar zu machen. Franziska Büschelberger hat einen breiten Diskurs angestoßen, indem sie dazu aufrief, Betreuungsarbeit im Lebenslauf zu erwähnen. Über 10.000 „Beschäftigte“ haben sich der Initiative in kürzester Zeit angeschlossen, was das fiktive Unternehmen zum größten Arbeitgeber auf LinkedIn macht.
Es ist wichtig, dass Sorgearbeit als wertvolles Gut unserer Gesellschaft wahrgenommen und anerkannt wird. Eltern und pflegende Angehörige leisten notwendige, aber auch wertvolle Sorgearbeit. Sie führen kleine Familienunternehmen und erwerben dabei Kompetenzen wie Empathie und emotionale Intelligenz, Problemlösungsfähigkeiten, Geduld und Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit und Zeitmanagement, Stressresistenz, Multitasking und noch so vieles mehr. Und dazu sollten sie auch stehen dürfen.
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Kinderferienfreizeiten: Rückblick Osterprogramm
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Tüfteln, programmieren, basteln, experimentieren – und vor allem ganz viel Spaß!
Unter diesem Motto fand in der zweiten Woche der Osterferien 2024 die Kinderferienfreizeit statt.
Dirk Tegetmeyer und sein Team haben mit den Kindern das Geheimnis des kleinen Roboters gelüftet, im HNF wurde das Schülerlabor auf den Kopf gestellt und auf dem Campus konnten die Kinder in die Welt der Technik eintauchen – eine spannende und erlebnisreiche Zeit für die Schüler*innen im Alter von 6 bis 12 Jahren.
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Kinderferienfreizeiten: Restplätze für die Sommerferien
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In der ersten und zweiten Sommerferienwoche 2024 (08. bis 19. Juli 2024) bietet die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ebenfalls eine Kinderferienfreizeiten an. Die Schüler*innen dürfen sich auf ein spannendes Angebot freuen. Neben den beliebten Angeboten der Erlebnispädagogik und des Schülerlabors im HNF ist es uns gelungen, das Ferienprogramm noch bunter zu gestalten. So erstrahlt z.B. das Kunstangebot in einem neuen Rahmen und auch sportbegeisterte Kinder kommen auf ihre Kosten. Mit der Unterstützung von Frau Blume können wir auch erstmals einen Selbstbehauptungskurs für Kinder anbieten.
Ausführliche Informationen zu den Angeboten sowie den Anmeldebogen finden Sie auf der Homepage. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter ferienfreizeit@uni-paderborn.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Bitte denken Sie an den ausgefüllten Anmeldebogen.
Die Angebote I, II und VIII sind bereits ausgebucht. Bei den anderen Angeboten sind momentan noch Restplätze verfügbar. Schnell sein lohnt sich😀!
Eine kleine Info vorab: In der zweiten Woche der Herbstferien 2024 (21. bis 25. Oktober) bietet die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ebenfalls eine Kinderferienfreizeit an. Nähere Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage oder Sie lassen sich direkt per E-Mail informieren. Dazu reicht eine kurze E-Mail mit Bitte um Aufnahme in den Verteiler an ferienfreizeit@uni-paderborn.de.
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PUKi - News der Paderborner UniKids
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An der Universität Paderborn gibt es für Studierende und Beschäftigte mit Kindern die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos kurzzeitig kompetent betreuen zu lassen. Mit dem Angebot sollen kurzfristige sowie kurzzeitige Betreuungsbedarfe gedeckt werden, die sich durch den Ausfall der regulären Betreuung ergeben oder durch besondere Anlässe wie zum Beispiel Sprechstunden, Besprechungen, Seminare, Treffen von Prüfungsgruppen, Bibliotheksbesuche oder Gremiensitzungen entstehen.
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Mitarbeitende der PUKi im Sommersemester 2024
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Aufruf: Die PUKi sucht zum Wintersemester 2024/25 eine neue SHK/WHB. Gerne aus den Erziehungswissenschaften und idealerweise mit erzieherischer Vorausbildung. Das ist aber keine Voraussetzung. Kontakt: Noelle Maicher-Hoff
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Öffnungszeiten
Während der Vorlesungszeit
Mo - Do, 13.45 Uhr bis 19.45 Uhr
Freitag: nur nach vorheriger Anmeldung bis Donnerstagabend unter puki@upb.de lich. Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, kann bei Bedarf eine Betreuung angeboten werden (z.B. bei Ausfall der Tagesmutter/ Schließung der Kita). Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das FamilienServiceBüro.
Regulär geöffnet:
SoSe 24: 08.04.2024 – 19.07.2024 WiSe 24/25: ab dem 07.10.2024 wieder
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Semesterferien
In der vorlesungsfreien Zeit ist die PUKi regulär geschlossen. Eine Betreuung findet nur nach vorheriger Anmeldung statt. Je früher eine Anmeldung erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Betreuungsangebot ermöglicht werden kann. Auch in kurzfristig eintretenden Notfällen versuchen wir natürlich eine Betreuungsmöglichkeit anzubieten. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das FamilienServiceBüro.
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Neuregelungen beim Elterngeld
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Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten folgende neue Regelungen beim Elterngeld:
Neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende
Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro liegen. Bislang (für Geburten ab 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024) galt die Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Neuregelung des parallelen Bezugs von Basiselterngeld
Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet:
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, sowie Eltern von Mehrlingen und Eltern von Kindern mit Behinderung.
Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Mehr Informationen & Quelle: Familienportal des BMFSFJ
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Letzte Hilfe Kurs - Am Ende wissen, wie es geht.
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Jeder kennt Erste-Hilfe-Kurse und viele haben an diesen teilgenommen, um Leben zu retten. Wie sieht es jedoch am Lebensende aus, wie sind wir darauf vorbereitet, zu helfen, wenn Leben zu Ende geht? Wie begleiten wir einen Menschen am Lebensende und wo können wir Hilfe holen? Unter anderem hierzu bietet der Letzte-Hilfe-Kurs Antworten.
Ein Kurs, der Basiswissen und praktische Fertigkeiten in Palliativversorgung und Umsorgen am Lebensende vermittelt, besonders für Menschen, die keine Vorkenntnisse haben. Der Kurs ist ein Vorbereitungskurs, um sich dem Thema in einem 1 x 1 der Sterbebegleitung anzunähern und ist aufgegliedert in vier Module über vier Zeitstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
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- Sterben als ein Teil des Lebens - Vorsorgen und Entscheiden - Körperliche, psychische, soziale & existenzielle Nöte lindern - Abschied nehmen
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Online Inforeihe Beruf & Pflege 2024
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Die UPB nimmt seit April 2023 am Landesprogramm "Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW" teil.
Das Landesprogramm bietet aktuell eine Online-Inforeihe für Beschäftigte rund um das Thema Beruf & Pflege an.
Es werden vier Themen an jeweils zwei unterschiedlichen Terminen angeboten, an denen Mitarbeitende der UPB kostenlos teilnehmen können.
Diese Vorträge bieten einen umfassenden Einblick in die Thematik Beruf und Pflege und zeigen auf, welche finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Hilfestellungen möglich sind.
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Pflegefall, was tun? 27.08.24, 13:00 Uhr, zur Anmeldung
Beruf & Pflege – Stress durch Doppelbelastung 18.09.24, 11:00 Uhr, zur Anmeldung
Demenz – Wenn das Gedächtnis nachlässt 29.08.24, 10:00 Uhr, zur Anmeldung
Rechtliche Vorsorge – Vollmachten und Verfügungen 26.06.24, 10:00 Uhr, zur Anmeldung 05.09.24, 10:00 Uhr, zur Anmeldung sceleriscongue eros
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Programm für Kinder & Jugendliche
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Angebote für pflegende Angehörige
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Angebot für alle Studierenden & Mitarbeitenden der UPB
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Aktive Mittagspause: Denn, nur wer für sich selbst sorgt, kann auch für andere sorgen!
Ein bisschen Bewegung an der frischen Luft in der Mitte des Tages macht fit, sogar über den Arbeitstag hinaus.
Neben Lockerungsübungen werden gezielte Kräftigungsübungen gemacht, die die Durchblutung anregen und Alltagsspannungen vergehen lassen. Der Spaß kommt dabei nicht zu kurz. Nach der Bewegung und Entspannung unter freiem Himmel, fühlen sich die Teilnehmenden anschließend für den restlichen Arbeitstag locker, entspannt und die mentale Gesundheit wird gestärkt.
Treffpunkt: Audimax, mittwochs, 13.30 Uhr
Ein Angebot der Betrieblichen AnsprechPersonen-Prävention für Suchtgefährdungen und des Hochschulsports.
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Das FamilienServiceBüro - Kontaktmöglichkeiten
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Beratung von (werdenden) Eltern
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Beratung von (werdenden) Eltern Beratung von pflegenden Angehörigen Beratung von internationalen Familien
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